Die fraktions- und parteilosen rheinland-pfälzischen Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa haben am 2. Dezember 2024 beim Landtagspräsidenten Hendrik Hering einen Antrag auf offizielle Anerkennung ihres Zusammenschlusses als Parlamentarische Gruppe eingereicht. Diese soll den Namen „Drei Farben – mehr Freiheit!“ tragen und steht damit in der Tradition der bereits Ende Dezember 2023 formierten Gruppe ,,Drei Farben“.
Der um eine Darstellung des Selbstverständnisses samt ausführlicher Programmatik ergänzte Antrag unterstreicht das eigenständige freiheitlich-konservative Profil der Gruppe jenseits der im Landtag vertretenen etablierten Parteien und ebenso der AfD sowie der erst kürzlich anerkannten Parlamentarischen Gruppe Freie Wähler. Ausdrücklich unterstützen Frisch, Schmidt und Joa die am 23. September dieses Jahres auf einem großen Bürgergipfel verabschiedeten „Zwölf Stuttgarter Artikel“, weshalb alle drei Abgeordneten dem für diese programmatischen Leitlinien verantwortlichen Förderverein „Team Freiheit“ beigetreten sind (www.team-freiheit.de). Der Verein Team Freiheit steht unter dem Vorsitz von Dr. Frauke Petry und sieht sich als Basis einer parteipolitischen Teilnahme an künftigen Wahlen.
Michael Frisch als Sprecher der Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ betont: „Die vom Parlament einstimmig gebilligte Zuerkennung weitreichender parlamentarischer Rechte und Mittel an vier verbliebene Abgeordnete der einstigen Freien Wähler-Fraktion hat uns sehr in unserem Bestreben nach Erwerb eines offiziellen Gruppen-Status bestärkt. Wir können keine nachvollziehbaren Gründe erkennen, warum uns nach den mittlerweile schon länger zurückliegenden Austritten aus der AfD-Fraktion bzw. der Partei Alternative für Deutschland keine eigenständige politische Homogenität zuerkannt werden sollte. Dass außerdem die Zahl von drei MdLs einen Gruppenstatus rechtfertigt, legt schon das allgemeine Verständnis von ,Gruppe` als Zusammenschluss von mindestens drei Personen nahe.“
Frisch resümiert: „Nicht zuletzt spricht die juristische Praxis beim Umgang mit Gruppenbildungen in anderen Landtagen und vor allem im Deutschen Bundestag dafür, dass in Anbetracht des Rechts auf Chancengleichheit im parlamentarischen Prozess sowie des parlamentsrechtlichen Neutralitätsgebots auch den ,Drei Farben` ein offizieller Gruppenstatus zuerkannt wird.“
Ihre parlamentarisch Gruppe Drei Farben – mehr Freiheit RLP