Zur heutigen Entscheidung des Ältestenrates, dem Landtag die Ablehnung des Antrags der Drei Farben auf Anerkennung als parlamentarische Gruppe zu empfehlen, äußert sich der Sprecher der Drei Farben – mehr Freiheit! Michael Frisch wie folgt:
„Bedauerlicherweise wurde der Beschlussvorschlag des Ältestenrates der Presse zur Kenntnis gebracht, bevor wir als Betroffene darüber informiert wurden. Das halten wir nicht nur für schlechten politischen Stil, sondern es hindert uns auch daran, in der Kürze der Zeit eine umfassende Stellungnahme dazu abzugeben.
Gleichwohl halten wir die Entscheidung des Ältestenrates für nicht nachvollziehbar. Nach unserer ersten Einschätzung bewegt sie sich vielmehr an der Grenze zur Willkür. Insbesondere überzeugen die vorgetragenen Gründe nicht. Sie wirken vielmehr in weiten Teilen konstruiert und von dem Bemühen getragen, Argumente für eine bereits vorher feststehende Entscheidung zu suchen.
So ignoriert der Ältestenrat die im Antragstext der „Drei Farben“ eingehend dargelegten und im parlamentarischen Alltag vielfach unter Beweis gestellten eigenständigen gemeinsamen politischen Ziele der drei Abgeordneten und ordnet sie einer behaupteten, rechtlich jedoch nicht erforderlichen Notwendigkeit formaler Parteizugehörigkeit unter.
Unsere politische Homogenität haben wir sowohl in unserer parlamentarischen Arbeit gezeigt als auch in unserem Antrag ausführlich begründet. Meine Tätigkeit in der AfD-Fraktion im Trierer Stadt steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil Kommunalfraktionen sowohl rechtlich als auch in der Praxis grundsätzlich nicht homogen sein müssen. Zudem ist nach eindeutiger Rechtsprechung die Zugehörigkeit zu einer Partei keine notwendige Voraussetzung für das gemeinsame Verfolgen politischer Ziele.
Auch die als weiterer Ablehnungsgrund genannte angebliche „Nähe zur AfD“ ist kein tragfähiges Argument. Schließlich waren es deutliche Unterschiede zu den Positionen der AfD, die uns zu einem Austritt aus dieser Partei veranlasst haben. Dies gilt beispielsweise für unsere Haltung zur Westbindung und zum Ukrainekrieg.
Im Blick auf die für einen Gruppenstatus als zu gering gewertete „proportionale Größe“ bleibt festzuhalten, dass die vom Parlament anerkannte Gruppe der „Freien Wähler“ ebenfalls nicht die für eine Anerkennungspflicht notwendige Größe aufweist. Eine Ablehnung ist daher auch mit diesem Argument nicht ausreichend zu begründen.
Sollte sich der Landtag dem Beschlussvorschlag des Ältestenrates anschließen, behalten wir uns den Gang vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof vor.